Neubürger
Anforderungen
zur Aufnahme
von Neubürgern 
• Ursprünglich von einem der «Hofleute-Geschlechter» abstammen. Für die Aufnahme massgeblich ist der Nachweis eines Kindesverhältnisses im Sinne von Art. 252 ZGB zu einem lebenden oder verstorbenen eingetragenen Hofleutebürger.
• Wohnsitz im «Vorderen Hof» haben
• Das Schweizerbürgerrecht besitzen.
• Zum Zeitpunkt der Aufnahme das 18. Altersjahr bereits erfüllt haben oder im betreffenden Kalenderjahr erfüllen werden.
Anmeldetermin Bis spätestens 31. Januar des Aufnahmejahres, als Stichtag gilt der Poststempel.
Benötigte
Unterlagen
Formular Aufnahmegesuch
(ist auszudrucken).
• Amtlich beglaubigter Geburtsschein.
• Amtliche Wohnsitzbestätigung (ausgestellt im Januar des Aufnahmejahres).
Auskunft und
Anmeldung
Beim Stammregisterführer: Marni Keller
Rietbrunnen 33
8808 Pfäffikon
Vorgehen Gemäss den Statuten der Hofleute sind Gesuche zur Aufnahme von Neubürgern bis 31. Januar dem Vorstand mit den geforderten Unterlagen (Anmeldeformular, Wohnsitzbestätigung und Geburtsschein) einzureichen. Als Stichtag gilt der Poststempel.
Der Kassier und Stammregisterführer prüft die erhaltenen Unterlagen auf Vollständigkeit und auf Übereinstimmung mit den Anforderungen für die Aufnahme gemäss den geltenden Statuten.
  Bei unvollständigen Gesuchen wird dem Gesuchsteller schriftlich Mitteilung gemacht und eine Frist bis Ende Februar für die Einreichung der fehlenden Unterlagen und Informationen eingeräumt. Werden die fehlenden Unterlagen und Informationen nicht termingerecht eingereicht, wird das Gesuch nicht an die Gemeinde überwiesen.
Vollständige und formell die Bedingungen zur Aufnahme erfüllende Gesuche werden an der folgenden, jährlich ordentlich stattfindenden Gemeinde der Hofleute zu Pfäffikon zur Annahme empfohlen. Der Gesuchsteller selber wird zur Gemeinde eingeladen.
Nach erfolgter Aufnahme werden dem Neubürger ein Exemplar der Statuten, des Leitbildes der Hofleute zu Pfäffikon und allfällige weitere Unterlagen zugestellt.
Aufnahme Anlässlich der ordentlichen «Hofleute-Gemeinde», welche üblichwerweise am Hohen-Donnerstag stattfindet.
Hier finden Sie das » Aufnahme-Gesuch